Forscher empfehlen Nachbesserung der Anreizstruktur für Netzbetreiber für die Entwicklung von Smart Grids
Die Stromverteilnetze stehen vor einem durch die Energiewende bedingten, massiven Um- und Ausbau. Die rasante Entwicklung von dezentraler Erzeugung bewirkt, dass sich die Netze rasch weiterentwickeln müssen. Dieser Investitionsbedarf kann teilweise durch Intelligenz (smartness) vermieden werden. Administrativ kann Intelligenz bedeuten, dass die richtigen Anreize bei den Netznutzern gesetzt werden, gleichzeitig liegt auch für technische Intelligenz noch viel Innovationsbedarf vor.
Das vom BMWi geförderte Forschungsprojekt „Innovative Regulierung für Intelligente Netze“ (IRIN) beschäftigte sich zwischen 2010 und 2011 mit der Suche nach effizienten und effektiven Anreizstrukturen für eine Netzinfrastruktur auf dem Weg zu intelligenten Netzen. Vier Projektpartner unter Leitung des Bremer Energie Instituts sind der Frage nachgegangen inwiefern der derzeitige institutionelle Rahmen in Deutschland die Entwicklung von Smart Grids ermöglicht oder sogar begünstigt, oder inwiefern Anpassungsbedarf vorliegt.
Die zentrale Schlussfolgerung ist, dass die Anreize für den Um- und Ausbau, wie auch für Intelligenz zur Vermeidung von Investitionen verbessert werden könnten und sollten. Auf Grund der Dringlichkeit standen Handlungsempfehlungen im Vordergrund die schnell umgesetzt werden können; ein Systemwechsel ist momentan nicht erwünscht. Konkret wurden folgende Anpassungen in die Diskussion gebracht.
Investitionsbonus: Aus verschiedenen Gründen ist es empfehlenswert Investitionen zeitlich befristet höher zu verzinsen als Altanlagen. Erfahrungen mit solchen Investitionsboni wurden im Ausland bereits gemacht und werden z.B. auch pragmatisch als Ausgleich für ein Zeitverzugsproblem eingesetzt.
Innovationsbudget und Innovationsfonds: Innovationen werden in der momentanen Anreizregulierung nicht angemessen gefördert. Die Kombination eines Innovationsbudgets und Innovationsfonds würde die Anreize erheblich verbessern.
Flexibilisierung des Regelrahmens: Der Investitionsbedarf kann auch teilweise durch geschickte Lenkung der kurz- wie auch langfristigen Netznutzung vermieden werden. In eingeschränktem Maße erlauben die bestehenden Gesetze und Verordnungen bereits zeitlich und standortbezogene differenzierte Netzbepreisung, so dass die flexible Anwendung der diesbezüglich bestehenden Gesetzlage („Flexibilisierung“) eine zentrale Empfehlung geworden ist. Es geht um das Zulassen von den Wegen die der Gesetzgeber bereits freigemacht hat.
Flankierend wurde untersucht und bestätigt dass die zentralen Handlungsempfehlungen tatsächlich juristisch schnell umsetzbar sind. Kleine punktuelle Anpassungen können den institutionellen Rahmen schnell und ohne Systemwechsel smart-grid-gerecht verbessern.
Zugang zu den Diskussionspapieren, die aus dem Projekt hervorgegangen sind, und zu weiteren Projektergebnissen erhalten Sie hier. Details zu den zentralen Thesen und Handlungsempfehlungen können Sie dem Abschlussbericht entnehmen.

